Steuerberater gehören
mit ihren Kanzleien zu der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als gesetzlichem
Unfallversicherungsträger.
Zum 1. Oktober 2004 müssen
a l l e Steuerberater die Bestellung eines Betriebsarztes und einer
Sicherheitsfachkraft nachweisen können.
Der Steuerberaterverband
Westfalen-Lippe e.V. in Münster hat mit der AMZ Telgte GmbH,
Zentrum für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik im Februar 2004
ein Rahmenabkommen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeschlossen.
Alle im Steuerberaterverband
Westfalen-Lippe e.V. organisierten Steuerberater können diesem Rahmenabkommen
beitreten und kommen dann in den Genuß der kompletten und umfassenden
Betreuungs- und Beratungskompetenz der AMZ Telgte GmbH und würden
damit alle auf diesem Sektor geforderten gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Das Rahmenabkommen ist auf
den folgenden Seiten einzusehen. Es kann als PDF-Datei als download auch
heruntergeladen werden.
Spezielle Seiten sind dann
nur noch mit einem Password zugänglich. Dieses erhalten Mitglieder
des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. durch Anfrage in der Geschäftsstelle
Münster.
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